Mitglied werden


In der Jahreshauptversammlung vom 19.03.2013 wurde festgelegt dass mit der aktuellen Mitgliederzahl die vorhandenen Gewässer ausgelastet sind.
Dadurch kann eine Aufnahme nur über eine Warteliste erfolgen.

Um persönliches Erscheinen in der Mitgliederversammlung wird gebeten


Auszug aus der Satzung

§ 2 Vereinszweck

a.) Zweck des Vereins ist es, die Angelfischerei der Allgemeinheit zugänglich zu machen sie zu pflegen und zu fördern, besonders durch

1. Beschaffung geeigneter Gewässer,
2. sonstige Vermittlung von Angelmöglichkeiten,


§ 4 Aufnahme

1. Die Aufnahme in den Verein ist beim Vorstand zu beantragen. Über die Aufnahme entscheidet die monatliche Mitgliederversammlung durch Beschluß.

2. Die Ablehnung eines Aufnahmeantrages bedarf einer Begründung.